Mietkauf

Eigentlich ist der Mietkauf keine Leasing-Lösung, da er eher dem Ratenkauf zugerechnet wird. Hierbei sind Sie von Anfang an der Eigentümer des Wirtschaftsguts – bei uns verbleibt lediglich der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung der Restschuld. Beim Mietkauf können Sie sowohl den Zinsaufwand als auch die Abschreibung als Betriebsausgabe geltend machen. Die entsprechenden Verträge gestalten wir entsprechend Ihren Erfordernissen – wobei die Laufzeit über die gesamte Nutzungsdauer gehen kann.

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage

Tel. 06195 6755 35

Magazin Mittelstandsdialog

mittelstandsdialog – das neue Magazin mit Tipps und Trends zur Unternehmens­finanzierung. Bestellen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe. Gratis.